Seit 1. Januar 2010 rechnen die Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, welche an der Quelle besteuert werden, über eines der vier neuen Erfassungszentren direkt die Quellensteuern ab. Die Wohnsitzgemeinde der quellenbesteuerten Person bleibt jedoch weiterhin die Veranlagungsgemeinde. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Erfassungszentrum:
Steuerverwaltung des Kantons Bern.
Wegleitungen Natürliche Personen, Juristische Personen, Quellensteuer Merkblätter
Steuertarife/-anlagen