Bewilligungen für Ausländer 20.02.2017

Fremdenkontrolle

Anmeldung
Als EU/EFTA-Staatsangehörige oder Drittstaatsangehörige melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung an. Sie können Ihren Zuzug auch online über eUmzugCH mitteilen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Meldung.

Bei der Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte Ihr heimatliches Reisedokument (Pass), die Abmeldebestätigung der Wegzugsgemeinde, den Ausländerausweis (falls bereits vorhanden), Arbeits- und Mietvertrag mit.

Wegzug
Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich bis spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Gemeindeverwaltung und bringen Ihren Reisepass sowie den Ausländerausweis mit. Der Wegzug kann auch online über eUmzugCH mitgeteilt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.