Adressauskünfte 20.02.2017

Veröffentlichung und Bekanntgabe von Adressen und Geburtstagsdaten
Vereine und politische Parteien verlangen gelegentlich Listenauskünfte in Form von Adressen einer bestimmten Personen- oder Altersgruppe. Sie verwenden diese Daten für Einladungen oder um über ihre Aktivitäten zu informieren. Die Gemeindeschreiberei prüft jeweils, ob die Bekanntgabe der Adressen erfolgen darf. Für kommerzielle Zwecke werden keine Daten herausgegeben.

Listen- und Einzelauskünfte erfolgen gestützt auf das Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Oberdiessbach vom 8. März 2010. Das Reglement kann auf unserer Website aufgerufen oder bei uns am Schalter bezogen werden.

Jede Person kann von der Gemeinde eine Adress- oder Auskunftssperre verlangen. Mit einer Adress­sperre werden die Daten nicht auf Listenauskünften erscheinen. Diese Sperre kann bei der Gemeinde ohne Nachweis eines schützenswerten Interesses verlangt werden. Für eine Auskunftssperre hingegen muss ein schützenswertes Interesse nachgewiesen werden. Auskunftssperren gelten bei Einzelauskünf­ten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemein­deschreiberei.