Umwelt, Natur und Landschaft 06.02.2017

Die Gemeinde schützt wertvolle Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen. Muss ein solcher Baum gefällt werden, ist eine gleichwertige, einheimische Ersatzpflanzung an der gleichen Stelle oder in unmittelbarer Nähe vorzusehen. Unter Schutz stehen ausserdem bestimmte Feucht- und Trockenwiesen in der Gemeinde.

Wer standortgerechte Sträucher und Hochstammbäume anpflanzen möchte, kann die Pflanzen über die Gemeinde beziehen.

Kostenbeteiligung Gemeinde:
  • Maximal CHF 1000 pro Baum für Einzelbäume, Baumreihen oder-gruppen gemäss Verzeichnis Baureglement/Zonenplan.
  • Individuelle Beiträge für Feucht- und Trockenwiesen gemäss Verzeichnis Baureglement/Zonenplan.
  • 50 % an die Kosten für einheimische Sträucher und hochstämmige Obstbäume in der Gemeinde (maximal Bestellmenge von CHF 500 pro Jahr/Grundstück).