Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) 28.05.2018

Die Gemeinde Oberdiessbach ist verpflichtet, dieses Jahr eine Schutzraumkontrolle durchzuführen. Die Kontrolle erfolgt gestützt auf die Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz vom 1. Oktober 2012.

Die Schutzraumkontrolle wird vom 2. Juli bis 31. August 2018 durch die Firma G. Bühler GmbH aus Niederwangen durchgeführt. Die betroffenen Hauseigentümer/innen resp. die zuständigen Immobilienverwaltungen werden ab 4. Juni 2018 schriftlich informiert.

Die periodische Schutzraumkontrolle
  • dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft,
  • ergibt die Grundlage zur Steuerung des Schutzraumbaus sowie für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung der Gemeinde auf die Schutzräume,
  • soll allfällige Mängel und den Erneuerungsbedarf aufzeigen.

Wichtig für die Eigentümer: Die G. Bühler GmbH führt die Schutzraumkontrolle im Auftrag der Gemeinde durch. Bis zum 31. August stehen genügend Verschiebedaten zur Verfügung. Die Kontrolle ist für den Eigentümer kostenlos. Sollte eine vollständige Kontrolle trotz vereinbartem Termin nicht möglich sein, wird die Kontrolle auf Kosten der Eigentümerschaft neu angesetzt.

Die G. Bühler GmbH koordiniert die Information der Hauseigentümer/innen und deren Vertretungen sowie allfällige Terminverschiebungen.

G. Bühler GmbH
Freiburgstrasse 574
3172 Niederwangen b. B.

Tel: 031 566 66 25

psk@buehler-gmbh.ch
www.buehler-gmbh.ch