Überbauung Vogt-Areal 15.02.2019

Publikation: 2. öffentliche Auflage der Zonenplanänderung Vogt-Areal und der Teilüberbauungsordnung ZPP Nr. 10a „Vogt-Areal Süd“ 26.02.2021

Der Gemeinderat Oberdiessbach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplanänderung Vogt-Areal (Parzellen Nrn. 676, 111 und 61) sowie die Teilüberbauungsordnung ZPP Nr. 10a „Vogt-Areal Süd“, bestehend aus Änderung Zonenplan, Änderung Baureglement, Teilüberbauungsplan, Teilüberbauungsvorschriften und Erläuterungsbericht, zur 2. öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, d. h. vom 26. Februar 2021 bis und mit 29. März 2021, in der Gemeindeverwaltung, 1. Stock, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach, öffentlich auf. Die Auflageakten können auch im Internet unter www.oberdiessbach.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach einzureichen.

Hinweis: Es kann nur gegen die vorgenommenen Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage Einsprache oder Rechtsverwahrung erhoben werden. Die Änderungen sind in den Planungsinstrumenten farblich gekennzeichnet.

Oberdiessbach, 22. Februar 2021

Der Gemeinderat

Öffentliche Auflage der Zonenplanänderung Vogt-Areal und der Teilüberbauungsordnung ZPP Nr. 10a „Vogt-Areal Süd“ 28.08.2020

Der Gemeinderat Oberdiessbach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplanänderung Vogt-Areal (Parzellen Nrn. 676, 111 und 61) sowie die Teilüberbauungsordnung ZPP Nr. 10a „Vogt-Areal Süd“, bestehend aus Änderung Zonenplan, Änderung Baureglement, Teilüberbauungsplan, Teilüberbauungsvorschriften und Erläuterungsbericht, zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, d. h. vom 31. August bis und mit 1. Oktober 2020, in der Gemeindeverwaltung, 1. Stock, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach, öffentlich auf. Die Auflageakten können auch im Internet unter www.oberdiessbach.ch eingesehen werden.

Neben den aufgelegten Plänen und Vorschriften können auch der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern sowie weitere Unterlagen eingesehen werden.

Am Mo. 7.9.2020, Mo. 21.9.2020 und Mo. 28.9.2020 stehen jeweils von 18.00 – 19.30 Uhr zwei Behördenmitglieder, im 1. Stock der Gemeindeverwaltung, der Bevölkerung für Fragen zur Verfügung.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach einzureichen.

Oberdiessbach, 24. August 2020

Der Gemeinderat
 

Öffentliche Mitwirkungsauflage zur Änderung Zonenplan und Baureglement Vogt-Areal 25.02.2019

Der Gemeinderat Oberdiessbach bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Zonenplans und des Baureglements für die Parzellen Nrn. 61, 111 und 676 des Vogt-Areals zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen vom 4. März bis und mit 5. April 2019 in der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach Gemeindeplatz 1, 1. Stock, öffentlich  auf. Die Auflageakten finden Sie hier....

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind innerhalb der Auflagefrist d.h. bis am 5. April 2019 schriftlich an den Gemeinderat, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach, zu richten.

Informationsveranstaltung
Am Montag, 18. März 2019, 19.00 Uhr, findet in der Aula der Sekundarschule Oberdiessbach, Kirchbühlstrasse 30, 3672 Oberdiessbach, eine öffentliche Informationsveranstaltung über die Änderung des Zonenplans sowie des Baureglements auf dem Vogt-Areal statt. Die Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen.

Oberdiessbach, 25. Februar 2019

Der Gemeinderat

Überbauung Vogt-Areal

Das Areal der Vogt AG an der Schulhausstrasse und an der Freimettigenstrasse ist im Umbruch. Auf dem Südteil soll eine Wohnüberbauung mit bis zu 71 Wohnungen, durchmischt mit 1,5 bis 5,5-Zimmer-Wohnungen, entstehen.


Wie die Überbauung aussehen könnte, war Gegenstand einer Testplanung: Drei Architekturbüros erarbeiteten Vorschläge für die städtebauliche Entwicklung und Nutzung. Auftraggeber waren die Halter AG als Investor sowie der Gemeinderat.

Die Bevölkerung konnte an drei öffentlichen Anlässen an der Testplanung mitwirken. Am 16.8.2017 wurde das Vorhaben erstmals vorgestellt und die Ziele näher erläutert. Am 30.11.2017 sind die ersten Entwicklungsideen präsentiert und die Empfehlungen der Experten zur Diskussion gestellt worden. Schliesslich wurde am 13.8.2018 das Ergebnis der Testplanung präsentiert sowie die weiteren Entwicklungsschritte vorgestellt. Ein Ergebnis dieser Mitwirkung ist das Verkehrsgutachten (siehe Erläuterungsbericht).

Der Vorschlag der GWJ Architektur AG Bern überzeugte das Beurteilungsgremium. Im darauf folgenden Referenzkonzept wurde die gewonnene Qualität gesichert.

Der Fachbereich Raumplanung der Regionalkonferenz Bern-Mittelland begleitete die Testplanung im Rahmen des Pilotprojekts "Innenentwicklung: Potenziale aktivieren!". Ziel des Pilotprojekts war die Etablierung einer vorbildlichen Praxis der Innenentwicklung.

Derzeit werden die rechtlichen Grundlagen für das Bauvorhaben erarbeitet.

Terminplan

04.03.-05.04.19   Öffentliche Mitwirkung über die Änderung der baurechtlichen
Grundordnung (Umzonung)
18.03.19   Informationsanlass über das Projektvorhaben
24.04.19
  Beschluss über Überbauungsordnung durch Gemeinderat
bis Sommer 19     Vorprüfung Kanton

Der weitere Zeitplan ist abhängig vom Ergebnis der kantonalen Vorprüfung:
  • Bereinigung Vorprüfungsergebnis durch Gemeinderat
  • öffentliche Auflage Änderung baurechtliche Gemeindeordnung und Überbauungsordnung
  • allfällige Einspracheverhandlungen
  • Beschluss über die Änderung der baurechtlichen Grundordnung an der Gemeindeversammlung
  • Genehmigung durch Kanton

Die Überbauung wird nach heutigem Planungsstand frühestens ab 2021 realisiert.

Dokumente öffentliche Auflage