Baupolizei/Baugesuch 07.03.2017

Ab 1. März 2022: Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren

Gemäss BSIG-Weisung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 8.11.2021 sind ab dem 1. März 2022 sämtliche Baugesuche elektronisch, über die E-Bau-Plattform des Kantons Bern einzureichen. Die Pläne und das E-Baugesuchsformular mit den Unterschriften sind nach wie vor in zweifacher Ausführung auf Papier bei der Gemeinde einzureichen. Reine Papier-Baugesuche mit den amtlichen Formularen sind ab diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr zugelassen.

https://www.bauen.dij.be.ch/de/start/baubewilligungsverfahren/eBau.html
https://www.belogin.directories.be.ch/cms/de/index/infrastruktur/ebau.html?BE-Login-Language=de-CH
 
Baugesuch elektronisch einreichen.

Gemeindebaureglement und Zonenplan siehe Rubrik Politik/Gemeindeerlasse...

Formulare für Baugesuchsteller siehe kantonales Amt für Gemeinden und Raumordnung...