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Gemeindeversammlung

Traktandenliste

  1. Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
  2. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 12. Juni 2023 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und sind auf der Gemeindewebsite einsehbar.

Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Ver­sammlung schriftlich und begründet beim Regie­rungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungs­rechtspfle­gegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrens­vorschriften ist sofort zu bean­standen (Artikel 49a Ge­meindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizer­bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingela­den. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Protokoll
Das Protokoll liegt vom 22. Juni 2023 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öf­fentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat ent­scheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat

Veranstaltungsort

Sekundarschule, Aula
Kirchbühlstrasse 30
3672 Oberdiessbach
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