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Öffentliche Auflage geringfügige Zonenplanänderung

Öffentliche Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

(Publikation im Anzeiger Konolfingen vom 23.5.2024)

Planauflage geringfügige Zonenplanänderung Parzelle Nr. 590

Der Gemeinderat Oberdiessbach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen vom 24. Mai bis 24. Juni 2024 bei der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach öffentlich auf und können zusätzlich hier eingesehen werden:

Situationsplan Parz. 590, Schloss-Strasse [jpg, 160 KB]

Erläuterungen zur Zonenplanänderung [pdf, 1.8 MB]

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Oberdiessbach, 17. Mai 2024

Der Gemeinderat