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Unser Auftrag

Aufgaben der Feuerwehr 

Die Hauptaufgabe der Feuerwehr ist die Brandbekämpfung. Die Wehr rückt auch aus bei Erdrutschen, Hochwasser, Verkehrsunfällen und übrigen Gefährdungen.

Die Feuerwehr rettet Menschen und Tiere, begrenzt Sach- und Umweltschäden oder wendet unmittelbar drohende Schäden vorsorglich ab. Sie leistet erste Hilfe bei Katastrophen und in Notlagen.

Die lokale Feuerwehr kennt ihr Einsatzgebiet bestens und arbeitet mit den örtlichen Hilfskräften zusammen.

Gesetzliche Grundlagen

Aufgabe der Feuerwehr nach Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz FFG

Art. 13

Hauptaufgabe
1  Die Feuerwehren bekämpfen Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse.
2  Sie haben insbesondere

  1. Menschen und Tiere zu retten
  2. Sach- und Umweltschäden zu begrenzen
  3. unmittelbar drohende Schäden mit geeigneten Massnahmen abzuwenden
  4. Schadenereignisse bei Katastrophen und in Notlagen zu bekämpfen und
  5. nach Bränden und Elementarereignissen jene Arbeiten zu besorgen, die erforderlich sind, um unmittelbare Gefahren zu beseitigen.

3  Sie arbeiten in geeigneter Weise mit den andern örtlichen Einsatzdiensten zusammen.

Art. 14

Zusätzliche Aufgaben
1  Die Feuerwehren leisten auch in andern Notfällen Hilfe, insbesondere wenn Personen gefährdet sind.
2  Zur Erfüllung weitergehender Aufgaben sind die Feuerwehren nicht verpflichtet.  

Feuerwehrreglement der Gemeinde Oberdiessbach [pdf, 246 KB]

Hauptaufgaben

Bild Sichern, Retten, Halten, Schützen, Bewältigen

Gut zu wissen

Die Regiofeuerwehr Oberdiessbach