Unser Auftrag
Aufgaben der Feuerwehr
Die Hauptaufgabe der Feuerwehr ist die Brandbekämpfung. Die Wehr rückt auch aus bei Erdrutschen, Hochwasser, Verkehrsunfällen und übrigen Gefährdungen.
Die Feuerwehr rettet Menschen und Tiere, begrenzt Sach- und Umweltschäden oder wendet unmittelbar drohende Schäden vorsorglich ab. Sie leistet erste Hilfe bei Katastrophen und in Notlagen.
Die lokale Feuerwehr kennt ihr Einsatzgebiet bestens und arbeitet mit den örtlichen Hilfskräften zusammen.
Gesetzliche Grundlagen
Aufgabe der Feuerwehr nach Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz FFG
Art. 13
Hauptaufgabe
1 Die Feuerwehren bekämpfen Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse.
2 Sie haben insbesondere
- Menschen und Tiere zu retten
- Sach- und Umweltschäden zu begrenzen
- unmittelbar drohende Schäden mit geeigneten Massnahmen abzuwenden
- Schadenereignisse bei Katastrophen und in Notlagen zu bekämpfen und
- nach Bränden und Elementarereignissen jene Arbeiten zu besorgen, die erforderlich sind, um unmittelbare Gefahren zu beseitigen.
3 Sie arbeiten in geeigneter Weise mit den andern örtlichen Einsatzdiensten zusammen.
Art. 14
Zusätzliche Aufgaben
1 Die Feuerwehren leisten auch in andern Notfällen Hilfe, insbesondere wenn Personen gefährdet sind.
2 Zur Erfüllung weitergehender Aufgaben sind die Feuerwehren nicht verpflichtet.
Feuerwehrreglement der Gemeinde Oberdiessbach [pdf, 246 KB]
Hauptaufgaben
Gut zu wissen
Die Regiofeuerwehr Oberdiessbach
- übernimmt keine Verkehrsaufgaben und organisiert auch keine Umleitungen für Festanlässe.
Link zu Verkehrskadetten Bern - leistet leistet keine Einsätze zur Insektenbekämpfung.
Zum Umgang mit Insekten