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Einwohner- und Fremdenkontrolle

Wegzug, Zuzug, Umzug: eUmzugCH 

Sie können Ihren Umzug (Wegzug/Zuzug/Umzug innerhalb der Gemeinde) elektronisch per eUmzugCH melden: www.eumzug.swiss

Einwohnerkontrolle

Anmeldung
Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte persönlich innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung oder Sie melden uns den Zuzug online über eUmzugCH.

Bei der persönlichen Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte Ihren Heimatschein oder Heimatausweis (bei Wochenaufenthalt), den Familienausweis (falls vorhanden) und Ihre Krankenkassenkarte mit. Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Anmeldung.

Wegzug
Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich bis spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Gemeindeverwaltung und bringen Ihren Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsausweis mit. Der Wegzug kann auch online über eUmzugCH mitgeteilt werden.

*Aus Datenschutzgründen werden Angaben aus dem Einwohnerregister nicht mittels E-Mail übermittelt. Die Auskunft aus dem Einwohner Register ist kostenpflichtig (Fr. 10.00). Es muss überdies ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht werden.

Fremdenkontrolle

Anmeldung
Als EU/EFTA-Staatsangehörige oder Drittstaatsangehörige melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung an. Sie können Ihren Zuzug auch online über eUmzugCH mitteilen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Meldung.

Bei der Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte Ihr heimatliches Reisedokument (Pass), die Abmeldebestätigung der Wegzugsgemeinde, den Ausländerausweis (falls bereits vorhanden), Arbeits- und Mietvertrag mit.

Wegzug
Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich bis spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Gemeindeverwaltung und bringen Ihren Reisepass sowie den Ausländerausweis mit. Der Wegzug kann auch online über eUmzugCH mitgeteilt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Militärische Meldepflicht

Die militärische Meldepflicht - bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht - ist über den

Sektionschef Bern-Mittelland, Papiermühlestrasse 17v, Postfach, 3000 Bern 22,
031 634 92 11

zu erfüllen. Weitere Informationen über Adress- und Wohnortsänderung sowie Einholen von Auslandurlaub finden Sie hier...

Zivilschutzpflichtige (bis zum vollendeten 40. Altersjahr) unterliegen ebenfalls der militärischen Meldepflicht. Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern.

Pass und Identitätskarte

Die Schweiz kennt zwei Ausweisarten. Es sind dies der Schweizer Pass und die Schweizer Identitätskarte. Diese Ausweise dienen der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der Identität.

Diese Ausweise sind persönlich bei einem der zuständigen kantonalen Ausweiszentren im Kanton Bern zu beantragen, nicht bei der Wohnsitzgemeinde.

Alle Informationen unter www.be.ch/pass.

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