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Steuern

Steuerbüro
Gemeindeplatz 1
3672 Oberdiessbach

031 770 27 30
ahv.steuerbuero@oberdiessbach.ch

Steueranlage Gemeinde 1.64 der einfachen Steuer
Liegenschaftssteuer 1.1 ‰ (Promille vom amtlichen Wert)
Feuerwehrdienstersatzabgabe 18 % der einfachen Steuer, minimal CHF 50, maximal CHF 450
Hundetaxe CHF 60 pro Tier
Steuererklärung

Anfang Jahr verschickt die Steuerverwaltung die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung des vergangenen Jahres. Für natürliche Personen, Selbständigerwerbende sowie Landwirte gibt es verschiedene Möglichkeiten die Steuererklärung elektronisch auszufüllen.

Mit dem BE-Login kann die Steuererklärung vollständig elektronisch ausgefüllt, freigegeben und eingereicht werden (inkl. Belege). Flyer STE mit BE-Login

Informationen der kantonalen Steuerverwaltung zu diversen Steuerthemen können Sie über die Links direkt aufrufen.

Quellensteuer

Für die Abrechnung der Quellensteuer ist die Steuerverwaltung des Kantons Bern zuständig. Die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer sind durch die Arbeitgeber anzumelden.

Link zur Kantonsseite

Amtliche Bewertung

Der amtliche Wert ist der Vermögenssteuerwert eines Grundstücks und wird für die Berechnung der Liegenschaftssteuer verwendet. Für jedes Grundstück besteht ein Grundstückprotokoll mit den Einzelheiten der Bewertung.

EigentümerInnen können eine Kopie des Protokolls Ihres Grundstücks bei der Finanzverwaltung anfordern.

Link zur Kantonsseite

Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer wird jährlich bei der Person erhoben, die am 31.12. als EigentümerIn im Grundbuch eingetragen ist. Wird nachträglich der amtliche Wert angepasst, ein Grundstück verkauft oder neu erworben, wird zu einem späteren Zeitpunkt automatisch eine korrigierte Abrechnung verschickt.