Steuern
Steuerbüro
Gemeindeplatz 1
3672 Oberdiessbach
031 770 27 30
ahv.steuerbuero@oberdiessbach.ch
Steueranlage Gemeinde | 1.64 der einfachen Steuer |
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Liegenschaftssteuer | 1.1 ‰ (Promille vom amtlichen Wert) |
Feuerwehrdienstersatzabgabe | 18 % der einfachen Steuer, minimal CHF 50, maximal CHF 450 |
Hundetaxe | CHF 60 pro Tier |
Steuererklärung
Anfang Jahr verschickt die Steuerverwaltung die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung des vergangenen Jahres. Für natürliche Personen, Selbständigerwerbende sowie Landwirte gibt es verschiedene Möglichkeiten die Steuererklärung elektronisch auszufüllen.
Mit dem BE-Login kann die Steuererklärung vollständig elektronisch ausgefüllt, freigegeben und eingereicht werden (inkl. Belege). Flyer STE mit BE-Login
Informationen der kantonalen Steuerverwaltung zu diversen Steuerthemen können Sie über die Links direkt aufrufen.
Quellensteuer
Für die Abrechnung der Quellensteuer ist die Steuerverwaltung des Kantons Bern zuständig. Die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer sind durch die Arbeitgeber anzumelden.
Amtliche Bewertung
Der amtliche Wert ist der Vermögenssteuerwert eines Grundstücks und wird für die Berechnung der Liegenschaftssteuer verwendet. Für jedes Grundstück besteht ein Grundstückprotokoll mit den Einzelheiten der Bewertung.
EigentümerInnen können eine Kopie des Protokolls Ihres Grundstücks bei der Finanzverwaltung anfordern.
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer wird jährlich bei der Person erhoben, die am 31.12. als EigentümerIn im Grundbuch eingetragen ist. Wird nachträglich der amtliche Wert angepasst, ein Grundstück verkauft oder neu erworben, wird zu einem späteren Zeitpunkt automatisch eine korrigierte Abrechnung verschickt.