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Erwachsenenschutz

Gefährdungsmeldung

Wenn Sie vermuten, dass eine erwachsene Person auf Hilfe angewiesen ist oder Sie selber Unterstützung brauchen, können Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden.

Anzeichen für Hilfsbedürftigkeit können zum Beispiel Verwahrlosung oder Überforderung im Alltag sein. Jede Person kann für sich selbst oder für jemand anderen eine Meldung einreichen.

Die KESB klärt nach einer Meldung den Sachverhalt ab und entscheidet, welche Massnahmen nötig sind.

Meldung an die KESB

Mit dem Formular können Sie direkt eine Meldung an den entsprechenden KESB-Standort einreichen. 

Link zu den Formularen

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